-----
Beratungs-
schwerpunkte
Services Vita Beratung & Honorar Anfahrt Impressum

 

 

Wieviel kostet die Ernährungsberatung?

Der finanzielle Aufwand für die Beratung richtet sich nach:

 

Die präventive Beratung

Diese Beratung erfolgt nach §20 SGB V und ermöglicht Zuschüsse zu drei Gesprächen. Mein Honorar hierfür beträgt 60,- € pro Zeitstunde.
Präventiv bedeutet, dass Sie, ohne an einer ernährungsbedingten Erkrankung zu leiden, die Beratung in Anspruch nehmen können. Denn grundsätzlich können gesunde Menschen die Ernährungsberatung aufsuchen unter Kostenbeteiligung ihres Versicherers nach dem Motto 'Gesundheit erhalten und Krankheiten möglichst vermeiden'. Eine ärztliche Zuweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung ist dennoch erforderlich. Das Formular dazu finden Sie hier.

 

Die rehabilitative Beratung

Dies ist die sog. Ernährungstherapie und erfolgt nach §43 SGB V, was Ihnen Zuschüsse zu fünf Gesprächen im Falle einer vorliegenden Erkrankung gewährt, welche durch eine Ernährungsumstellung gelindert werden kann, also für Sie positiv beeinflussbar ist. Das Vorliegen dieser Erkrankung / Diagnose muss zwingend durch Ihren behandelnden Arzt auf dem Formular 'ärztliche Zuweisung' bestätigt werden. Dieses Formular finden Sie hier.
Mein Honorar für die therapeutische Beratung beträgt 80,- € pro Zeitstunde.

Einen Beratungsvertrag für die präventive und die rehabilitative Vorgehensweise finden Sie hier.

 

Die Teilkostenerstattung

Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und der/die ErnährungsberaterIn die entsprechende Qualifikation vorweist.

Ich bin zertifiziert vom Berufsverband Oecotrophologie e.V. mit Sitz in Bonn und zudem anerkannte Ernährungsfachkraft Allergologie des Deutschen Allergie- und Asthmabundes DAAB e.V. mit Sitz in Mönchengladbach.

 

Rechnungsmodalitäten

Weil wir zertifizierten, von den Krankenkassen anerkannten Ernähungsberater keineswegs wie Ärzte oder beispielsweise wie Physiotherapeuten direkt mit den Krankenversicherern abrechnen können, läuft das Prozedere bei uns leider etwas umständlich ab:

Nach Abschluss der Ernährungsberatung erhalten Sie von mir eine detaillierte Rechnung und den von Ihnen gegengezeichneten Anwesenheitsnachweis über die Einzelsitzungen. Nachdem Sie meine Kostennote beglichen haben, können Sie den Zuschuss bekommen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie den Nachweis über die erfolgte Bezahlung zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und dem Anwesenheitsnachweis bei der Krankenkasse vorlegen.

 

Allgemeines zur Leistungsvergütung

Unter bestimmten Umständen akzeptiere ich eine Ratenzahlungsvereinbarung. Und einige Krankenversicherer akzeptieren eine sog. Honorarabtretungserklärung.